DSGVO
DSGVO steht für „General Data Protection Regulation“. Die DSGVO, auch bekannt als Verordnung (EU) 2016/679, ist ein Gesetz der Europäischen Union, das am 27. April 2016 ausgearbeitet und am 25. Mai 2018 eingeführt wurde. Sie ersetzt die EU-Datenschutzrichtlinie, die 1995 verabschiedet wurde. Der Hauptzweck der DSGVO besteht darin, die persönlichen Daten der Einwohner von Ländern innerhalb der Europäischen Union (EU) zu schützen.
Das 88 Seiten umfassende DSGVO-Dokument beginnt mit der Aussage, dass der Schutz von Menschen in Bezug auf ihre persönlichen Daten ein grundlegendes Menschenrecht ist. Die Regeln und Richtlinien innerhalb der General Data Protection Regulation sollen diese Aussage unterstützen. Darin wird festgelegt, dass alle Datenverantwortlichen (Organisationen, die Nutzerdaten sammeln und speichern) die Daten schützen, den Nutzern Zugriff auf die Daten gewähren und dafür sorgen müssen, dass die Daten leicht übertragen werden können.
Die DSGVO aktualisiert die frühere Datenschutzrichtlinie, damit sie für die moderne Zeit und aktuelle Technologien relevant ist. Zum Beispiel:
- Verordnung 42 besagt, dass Datenverarbeiter z. B. (Websites) ihre Identität klar angeben und Nutzer um Einwilligung bitten müssen, bevor sie deren Daten speichern.
- Verordnung 49 verbietet schädliche Aktivitäten im Zusammenhang mit Daten, etwa Hacking und Denial-of-Service-Angriffe.
- Verordnung 83 besagt, dass Datenverantwortliche und Datenverarbeiter Sicherheitsrisiken durch den Einsatz von Verschlüsselung verringern sollten.
- Artikel 33.1 verpflichtet Organisationen, ihre Nutzer innerhalb von 72 Stunden darüber zu informieren, dass eine Datenschutzverletzung entdeckt wurde.
Für wen gilt die DSGVO?
Die DSGVO-Richtlinien müssen von allen öffentlichen und privaten Unternehmen und Organisationen innerhalb der EU eingehalten werden. Gegen Einrichtungen, die die Vorschriften nicht einhalten, können Geldbußen und Strafen verhängt werden. Obwohl die DSGVO häufig mit IT-Branchen wie E-Commerce-Websites und Cloud-Diensten in Verbindung gebracht wird, gilt sie für alle EU-Organisationen, die persönliche Daten speichern. Dazu gehören beispielsweise Gesundheitsdienste, Anwaltskanzleien, Bildungseinrichtungen, wissenschaftliche Forschungseinrichtungen und staatliche Stellen.
Obwohl die DSGVO innerhalb der Europäischen Union durchsetzbar ist, gilt sie auch für Unternehmen und Organisationen außerhalb der EU, die Geschäfte mit Einwohnern der EU tätigen. Wenn beispielsweise ein Unternehmen mit Sitz in den USA Daten von Personen speichert, die in Schweden leben, muss es die Vorschriften der DSGVO einhalten. Auf Verbraucherseite schützt die DSGVO sowohl EU-Bürger als auch Menschen, die in der EU leben und arbeiten. Die Regeln gelten für Personen, die an geschäftlichen Transaktionen beteiligt sind, nicht jedoch für persönliche oder häusliche Tätigkeiten.
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